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Funkzeugnis
Übergangsregelung beim Sprechfunkzeugnis!

Update (Jan 2008)

Für die Saison 2008 gibt es eine weitere Übergangsregelung, d.h. dass für diese Saison weiterhin keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Nachfolgend drucken wir die offizielle Pressemitteilung der VDC zur Übergangsregelung bei der Neuordnung zur Funkzeugnisregelung zur Information ab:

 

 

Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V.

 

Presseinformation

 

Einigung zur Sprechfunk-Problematik erzielt -
Lage entspannt sich Charterunternehmen an Deutschlands Küsten

Hamburg, 10. April 2006. Der Streit um die Sprechfunk-Problematik ist vom Tisch.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die betroffenen Yachtcharter- und Wassersportwirtschaftsverbände, die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein, die IHK Flensburg, sowie das Land Schleswig-Holstein konnten sich nun einigen: Führer von Charterschiffen müssen, nicht wie seit August 2005 vorgeschrieben, sondern erst Ende September 2007 das  Funkzeugnis besitzen, wenn ihr Sportboot mit Sprechfunk ausgerüstet ist. Bis dahin gewährt das BMVBS eine Übergangsfrist, in dem Verstöße nicht mit Bußgeldern belegt werden. Der Freizeit-Industrie drohten durch die neue Vorschrift erhebliche Einbußen im Chartergeschäft an Deutschlands Küsten. 

 

In den letzten Monaten gestalteten sich die Charterbuchungen für die Saison 2006 zurückhaltend: Die neue Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung, nach dem der Skipper und nicht mehr ein beliebiges Crewmitglied das Funkbetriebszeugnis besitzen muss, führten zum einen zur Verunsicherung der Charterkunden und zum anderen zu einem massiven Andrang bei den Segelschulen, der bislang noch nicht vollständig bedient werden konnte.

 

Darüber hinaus gab es erste Versuche, Kunden an die Nachbarküsten abzuwerben, da Deutschland als erstes Land der Verpflichtung nachkommt, die zugrunde liegende Kommissionsentscheidung der Europäischen Union umzusetzen.

 

Die VDC hatte in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Arbeitskreis Charterboot (AKC) und weiteren Interessensvertretungen eine Initiative gegründet, um auf die Problematik hinzuweisen und nach Lösungsansätzen zu suchen. In einem abschließenden Gespräch zwischen BMVBS und dem Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BWVS) am vergangenen Freitag, hat das Ministerium die Übergangsregelung bestätigt. Die ab 15. August 2005 geltende Regelung ist weiterhin gültig. Demnach stellt ein Verstoß weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar, wird aber bis zum 30. September 2007 nicht mit einem Bußgeld belegt. Im Gegenzug bemühen sich die Yachtcharterverbände, ihre Kunden zur entsprechenden Ausbildung zu ermutigen.  

 

„Wir sind dankbar über die Kooperationsbereitschaft des BMVBS und die Unterstützung, die wir von den Wirtschaftsverbänden Schleswig-Holsteins, sowie dem Land selbst erfahren haben“, so Christa Steenfadt, erste Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen, „jetzt können wir beruhigt in die neue Saison starten, ohne Nachteile gegenüber den Europäischen Mitbewerbern fürchten zu müssen.“ 

 

Übrigens betrifft die Regelung auch alle Skipper auf privaten Sportbooten. Hier gilt die gleiche Schonzeit, mit der unbedingten VDC-Empfehlung, sich für die Sicherheit an Bord so schnell wie möglich nachschulen zu lassen.

 

VDC e.V.

Gurlittstraße 28
20099 Hamburg
Tel.: 040 280 558 24
Fax: 040 284 081 80
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.vdc.de

 

Die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V. (VDC e.V.) ist der Zusammenschluss führender Charterfirmen und –agenturen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihrer Gründung im Jahr 1981 ist die VDC e.V. als führende Interessenvereinigung deutschlandweit seit nunmehr über 20 Jahren für die Branche tätig.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. Juni 2008 um 10:19 Uhr
 
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